Grundschule Krempe - Infos für die Zeit ab Montag, den 17. 05. 2021

Infos für die Zeit ab Montag, den 17. 05. 2021

ACHTUNG!!! Geänderte Teststrategie!!! (aktualisiert am 11.05.2021)

Kategorie(n): Aktuelles, Allgemein, Grundschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krempe!

Hier kommen Informationen für die Wochen ab dem 17. 05. 2021:

  • Ab Montag, den 17. 05. 2021 werden die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krempe in der ersten Unterrichtsstunde in ihren Klassenräumen getestet. Die Testung wird von der Lehrkraft durchgeführt, die am Montag in der ersten Unterrichtsstunde in der jeweiligen Klasse unterrichtet. 
  • Die Schülerinnen und Schüler kommen durch die im Moment üblichen Eingänge in die Schule. So gelangen auch die Kinder aus der Frühbetreuung und die Buskinder problemlos ins Schulgebäude. 
  • Die Schülerinnen und Schüler begeben sich direkt in ihren Klassenraum, in dem dann getestet wird.
  • Am allen folgenden Mittwochen laufen die Tests wie bisher ab. 
  • Der DaZ- Unterricht am Montag entfällt.
  • Die Frühbetreuung findet statt, vorzugsweise im Freien. 

 

  • NEU vom Ministerium!!! 

Erlass zur Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in der Coronapandemie in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf mögliche Infektionsrisiken besteht vom 17. Mai bis 18. Juni 2021 auf Antrag die Möglichkeit zur Beurlaubung einzelner Schülerinnen und Schüler gem. § 15 Schulgesetz SH vom Präsenzunterricht aus wichtigem Grund. Die Eltern erklären den Antrag auf Beurlaubung schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Schule. Die Beurlaubung gilt dann als genehmigt. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wie auch bisher schon erfolgt die Beurlaubung nur in Bezug auf die Teilnahme am Präsenzunterricht. Fachbezogene Leistungen, die Schülerinnen und Schüler auf Veranlassung der Schule außerhalb des Präsenzunterrichts erbringen, sind bei der Leistungsbewertung und Notenbildung zu berücksichtigen, sofern eine angemessene Gewichtung der Leistung möglich ist (§ 148c Abs. 1 Schulgesetz SH).

Werden Aufgaben, die die Schule im Distanzlernen verpflichtend auferlegt hat, nicht erbracht, kann dies Auswirkungen auf Leistungsbewertung und Notenbildung haben.

Alexander Kraft
Leiter der Abteilung
für Schulaufsicht und –gestaltung

 

Mit herzlichem Gruß,

Ihr Team der Grundschule Krempe