Grundschule Krempe - Schrittweise Rückkehr zu einem Normalbetrieb

Schrittweise Rückkehr zu einem Normalbetrieb

neuer Absonderungserlass

Kategorie(n): Aktuelles, Allgemein, Grundschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krempe!

Folgende Informationen haben uns aus dem Ministerium erreicht mit der Bitte um Beachtung:

  1. Schrittweise Rückkehr zu einem schulischen Normalbetrieb

Für die Schulen werden die Infektionsschutzmaßnahmen in den kommenden Wochen stufenweise zurückgeführt. Der Fahrplan für Schulen sieht drei Schritte vor:

  1. Ab 3. März 2022 entfallen alle Beschränkungen von Schulunterricht und Schulleben mit Ausnahme von Masken- und Testpflicht. Schon heute gilt, dass Arbeitsgemeinschaften unter den geltenden Hygienebedingungen wieder stattfinden können.
  2. Ab 21. März 2022 entfällt die Testpflicht. Schülerinnen und Schüler sowie an Schulen tätige Personen können sich allerdings zunächst noch zweimal die Woche freiwillig zuhause testen. Hierfür werden Tests bereitgestellt.
  3. Spätestens am 1. April endet die Maskenpflicht in den Schulen.

Die genauen Regeln wird das Bildungsministerium in den nächsten Wochen mitteilen. So wie beispielsweise die Maskenpflicht auch schon früher entfallen könnte, gilt generell, dass die weiteren Schritte unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Pandemiegeschehens erfolgen.

  1. Neuer Absonderungserlass

Das Gesundheitsministerium hat den sog. Absonderungserlass mit Wirkung zum 16. Februar geändert.

Wichtig ist, dass nun für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich wieder durch einen PCR-Test erfolgen soll. Ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 zertifizierter Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation reicht nun nicht mehr aus. Ist der PCR-Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht.

Die 5-tägige Testpflicht gemäß § 7 Abs. 8 Schulen-Coronaverordnung nach einem

Infektionsfall in einer Klasse, Lern- und Betreuungsgruppe entfällt, falls der nach dem

Absonderungserlass erforderliche PCR-Test negativ ist.

Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt weiterhin für die

Schülerinnen und Schüler, die nicht infiziert sind, dass sie sich nicht grundsätzlich in

Absonderung begeben müssen.

Mit freundlichem Gruß,

das Team der Grundschule Krempe