Grundschule Krempe - Geänderte Schul-Corona-Verordnung ab dem 17.01.2022

Geänderte Schul-Corona-Verordnung ab dem 17.01.2022

Bitte um Beachtung

Kategorie(n): Aktuelles, Allgemein, Grundschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krempe!

Folgende Informationen haben uns aus dem Ministerium erreicht mit der Bitte um Beachtung:

Ab Montag, den 17. 01. 2022 tritt eine geänderte Schul-Corona-Verordnung in Kraft:

  • Die Selbsttestungen der Schulkinder finden dreimal wöchentlich statt (montags, mittwochs, freitags). Dies bleibt voraussichtlich bis Mitte März so. 
  • Diese Testpflicht besteht unabhängig vom Impf- und Genesungsstatus. 
  • Der Testpflicht kommen die Schulkinder nach, indem sie an den Testungen in der Schule teilnehmen oder eine qualifizierte Selbstauskunft mitbringen. 
  • Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund- Nasen- Bedeckung besteht weiterhin. 
  • Tritt in unserer Schule in einer Lerngruppe ein durch einen Schnelltest angezeigter Infektionsfall auf, so erhält die Lerngruppe eine Information der Schulleitung. Wird die Infektion durch einen positiven PCR- Test bestätigt, so folgt ein Informationsschreiben der Gesundheitsverwaltung. 
  • Ist eine Infektion durch einen positiven PCR- Test bestätigt worden, so gilt für die betroffene Person eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Selbsttest am siebten Tag. 
  • Tritt in der Schule ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR- Test bestätigt wird, besteht KEINE Absonderungspflicht mehr für unmittelbare Sitznachbarn. 
  • Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind. In diesen Fällen obliegt es den Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen eigenverantwortlich zu informieren. Die Absonderungspflicht gilt dann für fünf Tage. 
  • Sogenannte Geboosterte, „frisch doppelt Geimpfte“, geimpfte Genesene oder „frisch Genesene“ müssen gar nicht in Quarantäne. 
  • Für Personen, die unsere Schule betreten wollen, gilt die 2G+ – Regel. Das betrifft auch Teilnehmer von Konferenzen, Elternsprechtagen, den Besuch des Elternabends in Vorbereitung auf das Theaterstück „Sascha“ etc.. Bitte halten Sie die 2G+- Nachweise bereit. 

Mit freundlichem Gruß,

das Team der Grundschule Krempe