Grundschule Krempe - Ergänzungen zu den Informationen aus dem Ministerium

Ergänzungen zu den Informationen aus dem Ministerium

21.02.2022

Kategorie(n): Aktuelles, Allgemein, Grundschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krempe!

Hier kommen Ergänzungen zu den Informationen aus dem Ministerium vom Freitag, den 18. 02. 2022 mit der Bitte um Beachtung:

Erlass von Allgemeinverfügungen über die Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) – erlassen am 15. 02. 2022

Personen,

a) die Kenntnis davon haben, dass eine nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung bei ihnen vorgenommene molekularbiologische Untersuchung auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (positiv getestete Personen)

oder

b) die Kenntnis davon haben, dass ein nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2-Antigenschnelltest (PoC-Test) auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist (positiv getestete Personen)

oder

c) die mit einer positiv getesteten Person in einem Haushalt zusammenleben (Haushaltsangehörige) und nach den Vorgaben des Robert-Koch Institutes (RKI) als enge Kontaktpersonen einzustufen sind,

oder

d) denen vom Gesundheitsamt mitgeteilt wurde, dass aufgrund einer bei ihnen vorgenommenen molekularbiologischen Untersuchung das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren nachgewiesen wurde (positiv getestete Personen),

oder

e) die davon Kenntnis haben, dass ein nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung selbst oder durch nicht geschultes Personal vorgenommener SARS-CoV-2-Antigenschnelltest („Selbsttest“) auf das Vorhandensein von SARS-CoV-2-Viren ein positives Ergebnis aufweist,

sind verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntnisnahme auf direktem Weg in ihre Häuslichkeit zu begeben und sich bis zum unten stehenden festgesetzten Zeitpunkt ständig dort abzusondern/aufzuhalten (häusliche Isolation/Quarantäne).

Absonderungsdauer

Die Anordnung zur Absonderung endet bei nachweislich infizierten Personen und quarantänepflichtigen Haushaltsangehörigen infizierter Personen spätestens nach zehn Tagen.

Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes oder eines abschließenden Tests bedarf es hierfür nicht.

Die Absonderungsdauer kann durch einen Test nach der unten stehenden Vorgabe verkürzt werden (sog. „Freitestung“).

Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf es hierfür nicht.

Vorzeitige Beendigung der Absonderung (sog. „Freitestung“)

Grundsätzlich gilt, dass die Anordnung zur Absonderung mit einem frühestens am siebten Tag abgenommenen negativen zertifizierten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest oder im Rahmen der Verfügbarkeit durchgeführten PCR-Test vorzeitig beendet werden kann.

Einer gesonderten Verfügung des zuständigen Gesundheitsamtes bedarf es hierfür nicht. Der Nachweis muss von einem Leistungserbringer nach § 6 Abs. 1 Coronavirus-Testverordnung des Bundes erbracht werden und ist auf Verlangen dem zuständigen Gesundheitsamt vorzulegen.

Mit freundlichem Gruß,

das Team der Grundschule Krempe