Grundschule Krempe - Schnelltests für die Schülerinnen und Schüler

Schnelltests für die Schülerinnen und Schüler

aktualisiert am 24.03.2021

Kategorie(n): Aktuelles, Allgemein, Grundschule

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler der Grundschule Krempe!

Nachfolgend kommen Informationen für die anstehenden Schnelltests für unsere Schülerinnen und Schüler:

  • Am Donnerstag, den 25. 03. 2021 und Freitag, den 26. 03. 2021 werden wir den ersten Schnelltest für unsere Schülerinnen und Schüler in der Grundschule Krempe anbieten. Diese Schnelltests werden von den Kindern selbst durchgeführt unter der Beaufsichtigung einer Lehrkraft. Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind/ Ihre Kinder an diesem Schnelltest teilnehmen, füllen Sie bitte die Einwilligungserklärung aus und geben Sie sie Ihrem Kind/ Ihren Kindern bis Donnerstag, den 25. 03. 2021 mit. Die Einwilligungserklärung finden Sie HIER. Ohne Ihre Einwilligung kann der Test NICHT durchgeführt werden. Die Teilnahme an den Schnelltests ist freiwillig, es ergeben sich keine Konsequenzen oder Nachteile bei Nicht- Teilnahme.
  • Über die Anwendung des Schnelltests können Sie sich unter folgendem Link informieren: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/#anchor-handhabung
  • Falls der Test positiv ausfallen sollte, bedeutet dies nicht automatisch, dass Ihr Kind auch positiv ist. Im Anschluss an die Testung in der Schule muss immer eine erneute Abklärung durch einen PCR- Test erfolgen. Dies kann beim Hausarzt, beim Kinderarzt oder beim Gesundheitsamt geschehen. Bis zu einem Ergebnis gilt dann die Quarantäne, Informationen hierzu finden Sie HIER  (Verhalten nach einem positiven POC- ANTIGEN- SELBSTTEST)
  • Sollte Ihr Kind positiv getestet sein, so muss es umgehend von der Schule abgeholt werden. Stellen Sie auf der Einwilligungserklärung bitte sicher, dass Sie unter den angegebenen Telefonnummern erreichbar sind. Eine Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln soll unbedingt vermieden werden.
  • Sollte ein Kind positiv getestet sein, so bedeutet dies nicht, dass sich die gesamte Lerngruppe in Quarantäne begeben muss.
  • Die Hygieneregeln gelten auch während der Schnelltestung.
  • NEU Übersetzungen der Einverständniserklärung zur Corona-Selbsttestung:
    für die „Einverständniserklärung zur Selbsttestung mittels PoC-Antigen-Test und Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten“ sind Übersetzungen in zehn Sprachen beauftragt (Türkisch, Englisch, Russisch, Arabisch, Bulgarisch, Rumänisch, Polnisch, Albanisch, Kurdisch, Persisch (Dari/Farsi)).
    Diese werden nach und nach unter folgendem Link am Ende der Seite abrufbar sein:
    https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/Testen/einverstaendniserklaerung.html.

 

  • Eine weitere Testung erfolgt in der kommenden Woche.

Auf gutes Gelingen!

Ihr Team der Grundschule Krempe